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Das österreichische Bundeswappen geht auf die Gründungstage der Ersten Republik zurück. Nach dem Untergang der Donaumonarchie nahm der von der Provisorischen Nationalversammlung gewählte Staatsrat am 31. Oktober 1918 zunächst die in der Zeit Herzog Friedrichs II. des Streitbaren (1230-1246) erstmals belegten Farben Rot-Weiß-Rot als Staatsfarben an. Am 8. Mai 1919 beschloss die Konstituierende Nationalversammlung mit dem "Gesetz über das Staats-Wappen und das Staatssiegel der Republik Deutsch-Österreich" die Annahme eines einköpfigen schwarzen Adlers, dessen Brust mit einem rotweißroten Bindenschild belegt ist und dessen drei andere Symbole in Gold die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten versinnbildlichen: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone. Mit dem kommunistischen Symbol Hammer und Sichel hat diese Symboltrias nichts zu tun. In der Zeit des Ständestaats 1934-38 wurde ein schwarzer, doppelköpfiger Adler mit Bindenschild, aber ohne die drei übrigen Symbole verwendet. Während der Herrschaft des Nationalsozialismus (1938-45) waren die österreichischen Hoheitszeichen verboten. Nach Kriegsende wurde das Wappen der Ersten Republik wieder eingeführt. Zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens wurde es durch eine gesprengte Eisenkette ergänzt.
(1) Die Farben der Republik Österreich sind rot-weiß-rot. Die Flagge
besteht aus drei gleich breiten waagrechten Streifen, von denen der mittlere
weiß, der obere und der untere rot sind.
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